Die „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)” bereitet Jugendliche und junge Menschen auf den Übergang in eine betriebliche / schulische Ausbildung bzw. auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor.
Ein erfahrenes Team von Fachanleiter*innen, Lehrkräften, Sozialpädagog*innen und -Psycholog*innen begleitet Sie während der gesamten Maßnahme.
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene, die über die Agentur für Arbeit Oberhausen / Mülheim an der Ruhr vermittelt werden.
Ziele:
Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben oder die Ausbildung abgebrochen wurde. In der Maßnahme können Sie herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt, praktische Erfahrungen sammeln und sich gezielt auf eine neue Ausbildung vorbereiten. So nutzen Sie die Zeit sinnvoll und kommen Ihrem Berufswunsch einen Schritt näher.
Unser Angebot:
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) wird in Kooperation mit dem ZAQ – Zentrum für Ausbildung und Qualifizierung e.V. durchgeführt und deckt die folgenden Bereiche ab:
Berufe im Handel, Lager & Logistik
Hotel- und Gaststättengewerbe, Haushalt, Sauberkeit & Hygiene
Bau, Architektur & Vermessung
Versorgung & Installation
Elektro
Begleitende Angebote der Maßnahme
Zusätzlich können die Teilnehmer*innen bei Bedarf Unterstützung in folgenden Bereichen erhalten:
Allgemeinbildender Unterricht
Bewerbungstraining
Sprachförderung
IT- und Medienqualifizierung
sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit
psychologische Einzel- und Gruppenangebote
Termine und Dauer: Beginn der Maßnahme ist der 11. September eines jeden Jahres. Ein individueller Einstieg kann nach Rücksprache mit den zuständigen Berufsberater*innen erfolgen. Die Dauer der Berufsvorbereitung beträgt maximal 12 Monate und endet vorzeitig bei einem Übergang in Ausbildung oder Beruf. Die Berufsvorbereitung findet an fünf Tagen in der Woche statt. Der Unterricht am Käthe-Kollwitz Berufskolleg findet Montags und Dienstags statt.
ZusatzinformationSie erhalten nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme. Weiterhin ein Zeugnis über den Erwerb des Ersten Schulabschluss (HSA nach Klasse 9) von der Berufsschule. Einstiegstermin ist der September; Zuweisung ist jeder Zeit möglich. Die Teilnahme ist für sie kostenfrei und nur möglich, wenn der örtliche Bedarfsträger eine Zuweisung ausspricht.