Unterstützte Beschäftigung
In der Unterstützten Beschäftigung wird individuell, je nach Persönlichkeit und Fähigkeit des Menschen unterstützt, gefördert und gefordert. Dafür stehen bis zu 24 Monate zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, die über das Potenzial für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen. Die Zuweisung in die Maßnahme erfolgt über die örtliche Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit.